3G-Regel in allen Gottesdiensten in BIEDENKOPF

3G-Regel in allen Gottesdiensten in BIEDENKOPF

3G-Regel in allen Gottesdiensten in BIEDENKOPF

# Gemeinde Biedenkopf AKTUELL

3G-Regel in allen Gottesdiensten in BIEDENKOPF

3G Regel in unseren Kirchen und im Gemeindehaus - Die pademische Lage zu Corona hat sich entspannt, ist aber noch nicht vorüber. Diesem Sachverhalt Rechnung tragend und dem Interesse der Kirchengemeinde, wieder möglichst viele Menschen zu ihren Veranstaltungen einladen zu können, hat der Kirchenvorstand  Biedenkopf in seiner Sitzung am 5. Oktober nach eingehender Beratung folgendes Hygiene- und Schutzkonzept in Übereinstimmung mit den Leitlinien der EKHN beschlossen:

Es gelten die 3-G Regel und die 25er Grenze. Nur durch die Einführung der 3G Regel sind wir nicht mehr an Obergrenzen der Besucherzahlen gebunden und die 25er Regel ist eine Erleichterung und Vereinfachung für alle.

Das bedeutet im einzelnen:

1. Für Veranstaltungen der Kirchengemeinde in ihren eigenen Räumlichkeiten, das betrifft z. B. Gruppen und Kreise gilt: wenn die Anzahl der Personen nicht höher als 25 ist besteht keine Pflicht zum Nachweis über: Impfung, Genesung oder Negativ-Test. Es braucht keine Maske getragen zu werden und Kontaktdaten werden nicht erfasst.

2. Für Veranstaltungen der Kirchengemeinde in ihren eigenen Räumlichkeiten gilt, wenn die Anzahl der Personen über 25 ist, die 3G Regel: Nachweis über Impfung, Genesung oder Negativ-Test. Die Maskenpflicht besteht nur beim Betreten, Umhergehen und Verlassen der Räume, Kontaktdaten werden nicht erfasst.

3. Für Gottesdienste gilt die 3G Regel: Teilnahme nur mit jeweils gültigem Nachweis über: geimpft, genesen oder getestet. Wer diese Unterlagen nicht bei sich hat, kann leider nicht teilnehmen und die Kirchengemeinde bietet auch keine Möglichkeit für Selbstests an.

Für Kinder und Jugendliche gilt: 

Kinder unter 6 Jahren und noch nicht eingeschulte Kinder unterliegen nicht der Testpflicht und müssen daher keinen Negativnachweis führen. Kinder unter sechs Jahren unterliegen nicht der Maskenpflicht. Nachweis für Schülerinnen und Schüler erfolgt durch Vorlage eines Testheftes mit regelmäßigen Eintragungen der Schule oder der Lehrkräfte, für Schüler und Schülerinnen aus anderen Bundesländern reicht die Vorlage eines gültigen Schülerausweises aus.

Bleiben Sie behütet - Im Namen des Kirchenvorstandes Pfr. Ernst-Detlef Flos

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